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06. Juli 2026 · 5 min Lesezeit

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland: Was Käufer einplanen müssen

Die Grunderwerbsteuer ist einer der grössten Einmalposten beim Immobilienkauf in Deutschland — und variiert zwischen 3,5 % und 6,5 %. Eine aktuelle Übersicht und was bei der Kaufpreisstruktur wichtig ist.

von David Zolu Stand 06. Juli 2026

Bis zu 6,5 % — die grösste einmalige Nebenkostenposition

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, zahlt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz ist Ländersache und reicht von 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 % (u. a. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland).

Aktuelle Sätze (Stand Anfang 2026)

  • 3,5 %: Bayern, Sachsen
  • 5,0 %: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 5,5 %: Hamburg (seit 2023), Mecklenburg-Vorpommern
  • 6,0 %: Berlin, Hessen
  • 6,5 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

Rechenbeispiel Bodenseeraum

Eine Immobilie in Baden-Württemberg zu 850.000 € kostet allein an Grunderwerbsteuer 42.500 € (5,0 %). Rechnet man Notar (~1,5 %) und Grundbuch (~0,5 %) sowie ggf. Maklerprovision hinzu, liegen die Erwerbsnebenkosten typischerweise bei 8–12 % des Kaufpreises.

Was sich sinnvoll aufteilen lässt

Bewegliches Inventar (Einbauküche, hochwertige Möbel, Sauna, Gartengeräte) kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer. Wichtig: Der Wert muss realistisch sein und im Zweifel nachweisbar. Die Grenze liegt bei den meisten Finanzämtern bei etwa 15 % des Kaufpreises, ohne dass Rückfragen kommen.

Warum das früh geplant werden sollte

Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden — Banken finanzieren diese Nebenkosten in der Regel nicht mit. Das sollte in die Eigenkapitalplanung fest einkalkuliert werden, bevor ein Kaufangebot abgegeben wird.

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Stand: 20.07.2026

Quellen:

  • BMF — Grunderwerbsteuersätze der Länder: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grunderwerbsteuer/grunderwerbsteuer.html
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG): https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/
  • Landesfinanzministerium Baden-Württemberg: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/steuern/grunderwerbsteuer/
  • Bayerisches Landesamt für Steuern: https://www.finanzamt.bayern.de/
DeutschlandKaufnebenkostenSteuernRecht

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