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29. Juni 2026 · 5 min Lesezeit

Schweizer Referenzzinssatz: Was Vermieter und Mieter jetzt wissen müssen

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist die Grundlage für Mietanpassungen in der Schweiz. Nach zwei Erhöhungen 2023 hat er sich stabilisiert. Was das für laufende Mietverhältnisse bedeutet.

von David Zolu Stand 29. Juni 2026

Der Referenzzinssatz ist keine Marktprognose

Der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publizierte hypothekarische Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird quartalsweise berechnet, aber nur bei Veränderung von mindestens 0,25 Prozentpunkten angepasst und in Viertelprozent-Schritten publiziert.

Der Verlauf 2023–2025

Nach dem historischen Tief von 1,25 % (Juni 2020 bis Mai 2023) stieg der Satz im Juni 2023 auf 1,50 % und im Dezember 2023 auf 1,75 %. Seither hat er sich im Umfeld sinkender SNB-Leitzinsen stabilisiert bzw. wieder in Richtung 1,50 % bewegt. Die genaue aktuelle Höhe finden Sie stets tagesaktuell auf bwo.admin.ch.

Was das für Mieter bedeutet

Mieten dürfen bei einer Senkung des Referenzzinssatzes vom Mieter zurückverlangt werden. Praktisch: Sinkt der Satz um 0,25 %-Punkte, entspricht das einer Mietsenkung von rund 2,91 % — unter Berücksichtigung der Teuerung und allfälliger Unterhaltskosten. Wichtig: Der Mieter muss die Senkung schriftlich einfordern.

Was das für Vermieter bedeutet

Steigt der Satz, dürfen Vermieter die Miete ebenfalls anpassen — allerdings unter Beachtung der ortsüblichen Formvorschriften (amtliches Formular, korrekte Fristen). Wer als Vermieter bei der letzten Anpassung nicht nachgezogen hat, kann sich das für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten (sogenannter „Vorbehalt bei Nichtausschöpfung").

Warum das jetzt aktuell ist

Sowohl Käufer als auch Verkäufer von Renditeobjekten unterschätzen häufig, wie stark der Referenzzinssatz die effektive Rendite beeinflusst. Bei einer geplanten Umnutzung oder einem Portfoliokauf lohnt eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Mietverhältnisse — inkl. der historisch zulässigen Anpassungspotenziale.

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Stand: 20.07.2026

Quellen:

  • BWO — Bundesamt für Wohnungswesen, hypothekarischer Referenzzinssatz: https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/mietrecht/referenzzinssatz.html
  • Mietrecht Art. 269a OR: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
  • Verordnung über die Miete und Pacht (VMWG): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1990/835_835_835/de
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